Die Rechtsanwaltskanzlei ist aus der seit 1983 andauernden Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Kopp als Einzelanwalt hervorgegangen. Derzeit arbeiten in der Kanzlei vier Rechtsanwälte. Drei Rechtsanwälten wurde aufgrund ihrer Spezialisierung und nachgewiesener besonderer Kenntnisse der Titel eines Fachanwaltes verliehen. Durch eine entsprechende Aufteilung der Tätigkeitsschwerpunkte sowie die Unterstützung qualifizierten Personals, wie einer geprüften Bürovorsteherin und Rechtsanwaltsfachangestellten, stellen wir eine kompetente und zügige Bearbeitung der Mandate sicher. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei im Zivilrecht und im öffentlichen Recht. Dabei können wir bei speziellen Fragen auch auf unsere Kooperationspartner zurückgreifen. Wir vertreten zahlreiche private und kommunale Unternehmen, Einzelpersonen sowie Städte und Gemeinden. Gerichtliche Verfahren werden von uns vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, vorwiegend in Mecklenburg-Vorpommern geführt.

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